Die Hoya-Diepholz’sche Landschaft mit Sitz in Nienburg
war ursprünglich eine ständisch gegliederte Institution, die schon über 500
Jahre (1459) bezeugt, aber wohl weit älter ist. In der Landschaft waren die
Landbesitzenden organisiert, die die Bevölkerung eines Landesteils gegenüber
dem Herrscherhaus vertraten und u. a. für die Festsetzung und Einziehung der
Abgaben (Steuern) verantwortlich waren. Früher gab es in den meisten
deutschen Ländern Landschaften. Im Laufe der Zeit nahm ihre
gesellschaftliche Bedeutung ab, so dass sich viele dieser Vertretungen
letztlich nicht behaupten konnten. Nur im einstigen Königreich blieben
sieben Landschaften trotz aller Widrigkeiten bis heute bestehen, auch wenn
sich die Zusammensetzung und die Aufgaben veränderten. Neben kulturellen
Aufgaben sind sie nach wie vor Träger der nunmehr über 250 Jahre bestehenden
Landschaftlichen Brandkasse (Teil der VGH) und wirken dort in allen
wichtigen Gremien mit.
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| Die Hoya-Diepholz’sche Landschaft umfasst heute die Landkreise Diepholz,
Nienburg und einen kleinen Teil des Kreises Verden zwischen Weser und Aller.
Die Landschaft ist in drei Kurien gegliedert, die sich regelmäßig
auf Landtagen zusammenfinden.
Die erste Kurie besteht aus den Besitzern der
landtagsfähigen Güter, von denen derzeit 38 in der Landschaft aktiv sind,
und einem Vertreter/einer Vertreterin des Stifts Bassum. Die zweite Kurie
wird aus 21 Abgeordneten der Städte und Flecken gebildet, die jeweils von
den Bürgermeistern vertreten werden. Die dritte Kurie setzt sich aus 19
Vertretern der nicht in der ersten Kurie vertretenen Grundbesitzer zusammen.
(c) des Kartenmaterials bei Thorsten
Neubert-Preine |

Grafschaft Hoya und Grafschaft Diepholz 1580 |

Vereinigte Grafschaft Hoya-Diepholz 1863
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